Öffentliche Bekanntmachung
Freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten für das Geburtsjahr 2004 an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde zum 31. März 2021 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2022) volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann bei dem
Einwohnermeldeamt Zorneding
Zimmer 01, 02 oder 03
Schulstr. 13
85604 Zorneding
schriftlich eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30.11.2020 widersprochen wurde, werden die oben genannten Daten weitergegeben.